Sachverständige für Umwelt- und Wassertechnik
Sachverständige für Umwelt- und Wassertechnik 

Heizölverbraucher-anlagen

Prüfen von Öltankanlagen

Als zugelassene Sachverständige nach der AwSV führen wir die notwendigen Prüfungen und Gutachten an Ihrer Öltankanlage zu Ihrer Zufriedenheit durch.
 

Tankprüfung

  • erstmalige Prüfung
  • Wiederholungsprüfung
  • Nachprüfung
  • Stilllegung

 

Gutachten / Eignungsfeststellung

  • bei Stilllegung oder Inbetriebnahme
  • auf Grund einer behördlichen Anordnung
  • als klare und objektive Entscheidungshilfe,
    beispielsweise im Schadensfall oder zur Ursachenermittlung

 

Wenn Sie eine Ölheizung besitzen, sind Sie in aller Regel im Sinne des Gesetzes Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

Daraus ergeben sich für Sie Pflichten, die Anlage

 

  • in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten
  • bei der unteren Wasserbehörde z. B. Landratsamt anzuzeigen
  • nur von anerkannten Fachbetrieben warten zu lassen
  • durch anerkannte Sachverständige prüfen zu lassen
  • in regelmäßigen Abständen selbst zu überprüfen

 

 

Ob Ihre Öltankanlage prüfpflichtig ist können wir gern feststellen. Die Missachtung von Prüf-pflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von nicht unerheblicher Höhe geahndet werden.

 

Im Schadensfall können nicht nur erhebliche Kosten auf Sie zukommen; die Versicherungen werden in aller Regel diese Kosten nicht über-nehmen. Sie können außerdem bei resultierenden Gewässerschäden strafrechtlich verfolgt werden.

 

 

Was ist im Einzelnen zu beachten?

 

  • Die Anlage ist der zuständigen Wasserbehörde anzu-zeigen. Ausgenommen hiervon sind nur oberirdische Lagerungen bis 1.000 Liter außerhalb von Wasserschutzgebieten.
  • Mit Arbeiten an Öltankanlagen >10.000 Liter Inhalt sind ausschließlich Fachbetriebe nach WHG zu beauftragen.
  • Unterirdische Anlagen sowie oberirdische Anlagen >10.000 Liter Inhalt sind von Sachverständigen überprüfen zu lassen. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Anlage stillgelegt wird.
  • Als Betreiber müssen Sie die Dichtheit der Anlage sowie die Funktionssicherheit der Sicherheitseinrichtungen ständig selbst kontrollieren (prüfbare Sicherheit).
  • Die gesamte Anlage muss mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Hier finden Sie uns:

 

SMG-Sachverständigenbüro

Markus Giesen

Im Kirchbruch 23

46535 Dinslaken

Telefon:

02064 / 14 14 782

 

Mobil:

0163   / 1906139

 

Mail:

smg@smg-umwelt.de

 

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