Gemäß dem Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 ist die AwSV am 1. August 2017 in Kraft getreten und die die bisher gültige Ver-ordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen (VAwS) vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) sowie die einzelnen Verordnungen der Länder haben ihre Gültigkeit verloren.
Die Änderungen zur alten VAwS sind für Unternehmen teilweise erheblich, einige Betrieb unterliegen aber auch nicht mehr den wiederkehrenden Prüfpflichten.
Die Bewertung nach der neuen AwSV und Auswirkungen auf Ihre Anlage nehmen wir gerne für Sie vor.