Sachverständige für Umwelt- und Wassertechnik
Sachverständige für Umwelt- und Wassertechnik 

AwSV seit dem 01.08.2017 in Kraft!

Aus 16 Verordnungen der Länder wurde die einheitliche Bundeverordnung AwSV!

Gemäß dem Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 ist die AwSV am 1. August 2017 in Kraft getreten und die die bisher gültige Ver-ordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen (VAwS) vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) sowie die einzelnen Verordnungen der Länder haben ihre Gültigkeit verloren.

 

Die Änderungen zur alten VAwS sind für Unternehmen  teilweise erheblich, einige Betrieb unterliegen aber auch nicht mehr den wiederkehrenden Prüfpflichten.

Die Bewertung nach der neuen AwSV und Auswirkungen auf Ihre Anlage nehmen wir gerne für Sie vor.

 

Hier finden Sie uns:

 

SMG-Sachverständigenbüro

Markus Giesen

Im Kirchbruch 23

46535 Dinslaken

Telefon:

02064 / 14 14 782

 

Mobil:

0163   / 1906139

 

Mail:

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