Als zugelassene Sachverständige nach der AwSV führen wir die notwendigen Prüfungen und Gutachten an Ihrer Öltankanlage zu Ihrer Zufriedenheit
durch.
Tankprüfung
- erstmalige
Prüfung
- Wiederholungsprüfung
- Nachprüfung
- Stilllegung
Gutachten / Eignungsfeststellung
- bei
Stilllegung oder Inbetriebnahme
- auf Grund
einer behördlichen Anordnung
- als klare
und objektive Entscheidungshilfe,
beispielsweise im Schadensfall oder zur Ursachenermittlung
Wenn Sie eine Ölheizung besitzen, sind Sie in aller Regel im Sinne des Gesetzes Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen.
Daraus ergeben sich für Sie Pflichten, die Anlage
- in einem
technisch einwandfreien Zustand zu halten
- bei der
unteren Wasserbehörde z. B. Landratsamt anzuzeigen
- nur von
anerkannten Fachbetrieben warten zu lassen
- durch
anerkannte Sachverständige prüfen zu lassen
- in
regelmäßigen Abständen selbst zu überprüfen
Ob Ihre Öltankanlage prüfpflichtig ist können wir gern feststellen. Die Missachtung von Prüf-pflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von
nicht unerheblicher Höhe geahndet werden.
Im Schadensfall können nicht nur erhebliche Kosten auf Sie zukommen; die Versicherungen werden in aller Regel diese Kosten nicht über-nehmen. Sie können außerdem bei
resultierenden Gewässerschäden strafrechtlich verfolgt werden.
Was ist im Einzelnen zu beachten?
- Die
Anlage ist der zuständigen Wasserbehörde anzu-zeigen. Ausgenommen hiervon sind nur oberirdische Lagerungen bis 1.000 Liter außerhalb von Wasserschutzgebieten.
- Mit
Arbeiten an Öltankanlagen >10.000 Liter Inhalt sind ausschließlich Fachbetriebe nach WHG zu beauftragen.
- Unterirdische
Anlagen sowie oberirdische Anlagen >10.000 Liter Inhalt sind von Sachverständigen überprüfen zu lassen. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Anlage stillgelegt wird.
- Als
Betreiber müssen Sie die Dichtheit der Anlage sowie die Funktionssicherheit der Sicherheitseinrichtungen ständig selbst kontrollieren (prüfbare Sicherheit).
- Die
gesamte Anlage muss mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.